Die Apotheke in Deutschland
Allgemeines ueber eine Apotheke:
Der gesetzliche Auftrag der Apotheke ist es, die Arzneimittelversorgung der Bevoelkerung sicherzustellen. Grundsaetzlich darf eine Apotheke nur von einem Apotheker gefuehrt werden. Dieser Apotheker muss staatlich geprueft sein. In Deutschland darf ein Apotheker maximal 4 Apotheken betreiben. Fuer jede Apotheke stellt er einen Filialleiter ein, der ebenfalls Apotheker sein muss. Apotheker ist eine geschuetzte Berufsbezeichnung und setzt eine mindestens fuenfjaehrige Ausbildung voraus. In Deutschland gibt es etwa 21.500 Apotheken. In jeder Apotheke werden Medikamente abgegeben, geprueft und teilweise hergestellt. Eine weitere Aufgabe des Apothekers besteht darin den Patienten zu beraten und auf Nebenwirkungen/Wechselwirkungen hinzuweisen. Zum Personal einer Apotheke gehoeren neben dem Apotheker noch pharmazeutisch-kaufmaennische Angestellte und pharmazeutisch-technische Angestellte. Das Apothekengesetz, die Apothekenbetriebsordnung und das Sozialgesetzbuch sind die gesetzliche Grundlage fuer jede Apotheke. Die Apotheken teilen sich auf in oeffentliche Offizin Apotheken und nichtoeffentliche Apotheken (z.B. Krankenhausapotheken). Arzneimittel lassen sich in rezeptpflichtige, apothekenpflichtige und freiverkaeufliche Produkte einteilen. Die apothekenpflichtigen und freiverkaeuflichen Arzneimittel werden in der Apotheke auch als OTC - Arzneimittel(Over-the-counter drugs)bezeichnet. Apothekenpflichtige Arzneimittel duerfen in der Apotheke nur vom pharmazeutischen Personal abgegeben werden, da eine Beratungspflicht besteht.
Geschichte der Apotheke:
Die Geschichte der deutschen Apotheke beginnt im 13. Jahrhundert. Im Jahre 1241 erlaesst der Stauferkaiser Friedrich II. (1194-1250) eine Medizinalordnung, die die Trennung der Berufe von Arzt und Apotheker erstmalig gesetzlich vorschreibt. Zuvor haben Aerzte Medikamente selber verschrieben und verkauft. Im Laufe des 14. Jahrhunderts werden die ersten Apotheken in festen Haeusern installiert. Es sind oft prachtvoll gestaltete Buergerhaeuser. Zuvor waren die Apotheker eher als fliegende Haendler bekannt. Am Anfang des 20. Jahrhunderts bekamen die Pruefung der Qualitaet von Arzneimitteln und die Beratung einen hoeheren Stellenwert in der Apotheke. Nach dem zweiten Weltkrieg kam die Niederlassungsfreiheit fuer Apotheken. Jeder Apotheker durfte eine Apotheke am Ort seiner Wahl eroeffnen.
Herkunft des Wortes Apotheke:
Das Wort Apotheke stammt aus dem Griechischen (apo-theca) und bedeutet uebersetzt -Aufbewahrungsort-.
Kennzeichen der Apotheke:
Das Urgeraet der Apotheke war der Apothekenmoerser, der fuer die Zerkleinerung von Drogen und Gewuerzen verwendet wurde. 1929/30 wurde das Drei-Loeffel-Flasche-Symbol von einem Drittel aller Apotheken genutzt. Der Reichsapothekerfuehrer Albert Schmierer fuehrte 1936 ein neues Symbol fuer die Apotheken ein. Es war das Fraktur-A mit Man-Rune Symbol. Das heutige Apothekensymbol wurde 1951 gestaltet und ist das grosse rote A mit der Giftschale und der Aeskulapschlange. Dieses Symbol wurde 1951 deutschlandweit eingefuehrt. Seit einiger Zeit wird das gruene Kreuz, dass international als weit verbreitetes Symbol fuer die Apotheke gilt, auch in Deutschland vorgefunden.
Allgemeines ueber eine Versandapotheke:
Seit 2004 darf eine deutsche Apotheke eine Erlaubnis zum Versandhandel beantragen. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 1200 Apotheken die eine Versandhandelserlaubnis erteilt bekommen haben. Die Versandapotheke muss in der Naehe der lokalen Apotheke lokalisiert sein. Verkauft wird das Vollsortiment einer normalen Apotheke. Ausgenommen sind Tierarzneimittel, Kuehlartikel und BTM. Es gibt fuer den Betrieb einer Versandapotheke zusaetzliche Auflagen die die Apotheke erfuellen muss. Fuer Versandapotheken ist die Grundlage zunaechst das Gesetz ueber das Apothekenwesen - Apothekengesetz (ApoG). Eine Versandapotheke ist, wie eine oeffentliche Apotheke, dazu verpflichtet bei bestimmten Arzneimitteln eine Beratung durchzufuehren. Auch hier darf diese Aufgabe nur durch pharmazeutisches Personal durchgefuehrt werden.
Preisbindung:
Durch die Preisbindung soll ein Wettbewerb ueber den Preis unterbunden werden. Der Gesetzentwurf von 2004 zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) hat u. a. die Preisbindung fuer nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel aufgehoben. Zuvor galten fuer jede Apotheke in Deutschland vorgeschriebene Preise. Alle verschreibungspflichtigen Medikamente unterliegen weiterhin der gesetzlichen Preisbindung.





