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Novesine® 0,4 %

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Novesine® 0,4 %
Packungsgröße: 10 ml | Augentropfen

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  • PZN
    03639493
  • Darreichung
    Augentropfen
  • Hersteller
    OmniVision GmbH (D)

Produktdetails & Pflichtangaben

verschreibungspflichtiges Arzneimittel
Wirkstoffe & Hilfsstoffe

Wirkstoffe

  • 4 mg Oxybuprocain hydrochlorid

Hilfsstoffe

  • Wasser für Injektionszwecke
  • Borsäure
  • Salzsäure zur pH-Wert-Einstellung
  • 0.1 mg Chlorhexidin diacetat
Weitere Produktinformationen

Novesine 0,4 % Augentropfen sind ein Lokalanästhetikum, Ophthalmikum.
Novesine 0,4 % Augentropfen werden angewendet zur Behandlung aller in der Ophthalmologie vorkommenden Oberflächenanästhesien.

Zusammensetzung:
Der Wirkstoff ist: Oxybuprocainhydrochlorid
1 ml Augentropfen enthält 4 mg Oxybuprocainhydrochlorid.
- Die weiteren Bestandteile sind:
Chlorhexidindiacetat (Konservierungsmittel) 0,1 mg Borsäure, Salzsäure 1 N, Wasser für Injektionszwecke.

Anwendung:

Anwendung am Auge
Als Dosierungsrichtlinien gelten:
Tonometrie, Kontaktglasuntersuchungen: 1-2 Tropfen, Wartezeit 1 Minute.
Oberflächlich liegende Fremdkörper, subkonjunktivale oder retrobulbäre Injektionen: 3-mal je 1 Tropfen innerhalb von 5 Minuten.
Tiefer liegende Fremdkörper, kleinere Eingriffe: 5-10-mal je 1 Tropfen in Abständen von 30 Sekunden. Um eine Hyperämie zu vermeiden, können 1-2 Tropfen Adrenalin (1:1000) gleichzeitig getropft werden.

Kinder
Dieses Arzneimittel ist nicht für die Anwendung bei Kindern im Alter bis 3 Jahren bestimmt.
Die Dauer der Anwendung bestimmt der behandelnde Arzt.

Aufbewahrung:

Nicht über 25°C lagern. Vor Licht geschützt (Flasche im Umkarton) aufbewahren
Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Das Arzneimittel darf nach dem auf dem Umkarton und dem Etikett nach ?verwendbar bis? angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwendet werden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.
Haltbarkeit nach Öffnen des Behältnisses
Das Arzneimittel darf nach dem ersten Öffnen höchstens 4 Wochen lang verwendet werden.
Das Arzneimittel darf nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Apotheker wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr benötigen. Diese Maßnahme hilft die Umwelt zu schützen.

Rezeptpflichtige Medikamente dürfen nur gegen Vorlage eines Originalrezepts abgegeben werden. Scannen Sie dafür einfach Ihr E-Rezept oder schicken Sie uns Ihr herkömmliches Rezept per Post zu.

Was passiert eigentlich mit meinem Rezept?

Damit Sie einen Einblick in unsere tägliche Arbeit bekommen und sehen können, was alles mit Ihrem Original-Rezept geschieht, haben wir ein Video mit allen relevanten Informationen produziert.