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Neurocil® 100 mg

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Außer Handel
    • PZN
      04912436
    • Darreichung
      Filmtabletten
    • Hersteller
      Desitin Arzneimittel GmbH

    Produktdetails & Pflichtangaben

    verschreibungspflichtiges Arzneimittel
    Weitere Produktinformationen

    Neurocil® 100 mg

    Neurocil® 100 mg ist ein stark dämpfendes Neuro­leptikum vom Phenothiazin­Typ (ein Arzneimittel zur Behandlung von Nerven­ und Erregungsleiden) mit schmerzhemmenden Eigenschaften.

    Neurocil® 100 mg wird angewendet

    - zur Dämpfung psychomotorischer Unruhe­ und Erregungszustände im Rahmen psychotischer Störungen
    - bei akuten Erregungszuständen bei manischen Episoden
    - bei der Behandlung von schweren und / oder chronischen Schmerzen als Kombinationsthera­ pie

    Zusammensetzung:
    Der Wirkstoff ist: Levomepromazin (als Maleat); 1 Filmtablette enthält: 135,2 mg Levomepromazinmaleat, entspr. 100 mg Levomepromazin; Die sonstigen Bestandteile sind: Mikrokristalline Cellulose, Croscarmellose­Natrium, Hypromellose, Macrogol 4000, Magnesiumstearat (Ph. Eur.), Maisstärke, Titandioxid (E 171).

    Anwendung:

    Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau nach Absprache mit Ihrem Arzt ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht si­cher sind.

    Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis:
    Die Behandlung wird einschleichend mit 50 – 75 mg Levomepromazin pro Tag eingeleitet. Es erfolgt eine allmähliche Steigerung bis zu der für den Behand­ lungserfolg ausreichenden Tagesdosis. Diese liegt im Allgemeinen bei 150 – 300 mg Levomeproma­ zin/Tag (3­mal 1⁄2 bis 3­mal 1 Filmtablette Neurocil® 100 mg).

    Die langsame Reduzierung auf eine Erhaltungsdosis muss vom Arzt veranlasst werden.
    Bei starken Schmerzzuständen kann mit noch klei­neren Dosen begonnen werden. Diese Dosen kön­nen nach Bedarf gesteigert werden. Ist eine The­ rapie mit starken Schmerzmitteln vor der Neuro­cil®­Behandlung bereits eingeleitet worden, können die Dosen dieser Präparate im Allgemeinen reduziert werden.

    Die Dosierung wird von Ihrem Arzt je nach Schwe­regrad der Erkrankung entsprechend Ihrem Bedarf und Ihrem Ansprechen auf die Behandlung ange­ passt. Die Dauer der Behandlung bestimmt der be­ handelnde Arzt. ®
    Für Dosierungen, für die Neurocil 100 mg nicht geeignet ist, sind andere Stärken und Darreichungs­ formen erhältlich.
    Nehmen Sie die Tabletten bitte unzerkaut mit ausrei­ chend Flüssigkeit ein (vorzugsweise ein Glas Trink­ wasser).
    Bei Neurocil® 100 mg handelt es sich um teilbare Filmtabletten mit einer Teilkerbe. Sie ermöglicht ein leichtes Brechen der Filmtablette in zwei Bruchstü­ cke. Das aktuell nicht benötigte Bruchstück kann in dem Reservoir des Weithalsgefäßes (unter dem Schieber des Deckels) bis zum nächsten Einnahme­zeitpunkt aufbewahrt werden.

    Ältere Menschen und Patienten mit eingeschränkter Leber­ und Nierenfunktion
    Bei älteren Patienten und Patienten mit Leber­ und Nierenfunktionsstörungen muss die Dosis mit be­sonderer Vorsicht angepasst werden, da mit ver­stärktem Auftreten von Nebenwirkungen zu rechnen ist.

    Hinweis
    Ist eine Therapie mit starken Schmerzmitteln vor der Neurocil®­Behandlung bereits eingeleitet worden, können die Dosen dieser Präparate im Allgemeinen reduziert werden.

    Bei gleichzeitiger Gabe von Hypnotika, z. B. Barbi­ turaten oder Analgetika, kann deren Dosis aufgrund der potenzierenden Eigenschaften von Neurocil® im Allgemeinen mindestens auf die Hälfte reduziert wer­ den.
    Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung von Neurocil® 100 mg zu stark oder zu schwach ist.

    Aufbewahrung:

    - Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzu­gänglich auf.
    Sie dürfen dieses Arzneimittel nach dem auf dem Umkarton und dem Behältnis nach „Verwendbar bis“ angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwen­ den. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.
    - Für diese Arzneimittel sind keine besonderen Lage­ rungsbedingungen erforderlich.
    Entsorgen Sie Arzneimittel nicht im Abwasser. Fra­ gen Sie Ihren Apotheker, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei.

    Rezeptpflichtige Medikamente dürfen nur gegen Vorlage eines Originalrezepts abgegeben werden. Scannen Sie dafür einfach Ihr E-Rezept oder schicken Sie uns Ihr herkömmliches Rezept per Post zu.

    Was passiert eigentlich mit meinem Rezept?

    Damit Sie einen Einblick in unsere tägliche Arbeit bekommen und sehen können, was alles mit Ihrem Original-Rezept geschieht, haben wir ein Video mit allen relevanten Informationen produziert.