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Haemoctin® SDH 250

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    • PZN
      06875001
    • Darreichung
      Pulver und Lösungsm. z. Herst. e. Injektionslösung
    • Hersteller
      BIOTEST Pharma GmbH

    Produktdetails & Pflichtangaben

    verschreibungspflichtiges Arzneimittel
    Wirkstoffe & Hilfsstoffe

    Wirkstoffe

    • 250 I.E. Blutgerinnungsfaktor VIII (human)

    Hilfsstoffe

    • Wasser für Injektionszwecke (Lösungsmittelflasche)
    • Glycin
    • Natriumchlorid
    • Natrium citrat
    • Calciumchlorid
    Weitere Produktinformationen

    Haemoctin® SDH 250

    Haemoctin SDH ist ein aus menschlichem Blutplasma hergestelltes

    Arzneimittel. Es enthält den Blutgerinnungsfaktor VIII, der für den normalen Ablauf der Blutgerinnung erforderlich ist. Nach dem Auflösen des Pulvers mit Wasser für Injektionszwecke ist die Lösung zur intravenösen Injektion bereit.

    Haemoctin SDH wird angewendet zur Behandlung und Vorbeugung von Blutungen bei angeborenem Mangel an Gerinnungsfaktor VIII (Hämophilie A).

    Haemoctin SDH enthält den von-Willebrand-Faktor nicht in pharmakologisch wirksamer Menge und ist daher nicht zur Behandlung der von-Willebrand- Erkrankung geeignet.

    Zusammensetzung:

    Der Wirkstoff ist: Blutgerinnungsfaktor VIII vom Menschen. Die sonstigen Bestandteile sind: Glycin, Natriumchlorid, Natriumcitrat und Calciumchlorid. • Die Durchstechflasche mit dem Lösungsmittel enthält Wasser für Injektionszwecke.

    Anwendung:

    Haemoctin SDH ist zur intravenösen Anwendung (Injektion in eine Vene)

    bestimmt. Die Behandlung muss unter Überwachung eines Arztes erfolgen, der mit der Therapie der Hämophilie A vertraut ist. Wenden Sie Haemoctin SDH immer genau nach Absprache mit Ihrem Arzt an. Fragen Sie bei Ihrem Arzt nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.

    Dosis und Dauer der Behandlung sind abhängig von der Schwere des Faktor-VIII- Mangels. Zudem sind der Ort und das Ausmaß der Blutung entscheidend, außerdem Ihr allgemeiner Gesundheitszustand. Ihr Arzt wird die für Sie geeignete Dosis bestimmen.

    Aufbewahrung:

    Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.

    Durchstechflaschen im Umkarton aufbewahren, um den Inhalt vor Licht zu schützen.
    Nicht über 25°C lagern. Nicht einfrieren.
    Sie dürfen dieses Arzneimittel nach dem auf dem Etikett der Durchstechflasche und dem Umkarton angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden.

    Nicht verwendetes Arzneimittel oder Abfallmaterial ist entsprechend den nationalen Anforderungen zu entsorgen. Entsorgen Sie Arzneimittel nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall. Fragen Sie Ihren Apotheker, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei.

    Rezeptpflichtige Medikamente dürfen nur gegen Vorlage eines Originalrezepts abgegeben werden. Scannen Sie dafür einfach Ihr E-Rezept oder schicken Sie uns Ihr herkömmliches Rezept per Post zu.

    Was passiert eigentlich mit meinem Rezept?

    Damit Sie einen Einblick in unsere tägliche Arbeit bekommen und sehen können, was alles mit Ihrem Original-Rezept geschieht, haben wir ein Video mit allen relevanten Informationen produziert.