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ReVet® RV 15 Globuli für Tiere

Abbildung ähnlich
AVP/UVP1
Ersparnis2
42 g
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Nicht im Sortiment
  • PZN
    08762560
  • Darreichung
    Globuli

Produktdetails & Pflichtangaben

Homöopathisches Arzneimittel
Wirkstoffe & Hilfsstoffe

Wirkstoffe

  • 3.33 mg Cyclamen europaeum C4
  • 3.33 mg Asa foetida C4
  • 3.33 mg Phytolacca americana C3

Hilfsstoffe

  • Saccharose
Weitere Produktinformationen

ReVet® RV 15 Globuli für Tiere
Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation. Vor der Anwendung sollte eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.

Hinweis:
Bei anhaltenden, unklaren, periodisch oder neu auftretenden Beschwerden, Fieber oder schweren Störungen des Allgemeinbefindens sollte umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden.

Dosierung:
Soweit nicht anders verordnet und in Abhängigkeit vom Körpergewicht erhalten:

  • Heimtiere (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Ziervögel ca. 1 bis 3 Globuli
  • Kaninchen, Tauben ca. 1 bis 3 Globuli
  • Welpen, Katzen ca. 2 bis 5 Globuli
  • Hunde ca. 5 bis 10 Globuli
  • Schafe, Ziegen ca. 10 Globuli
  • Kälber, Schweine ca. 10 bis 20 Globuli
  • Pferde, Rinder ca. 30 bis 50 Globuli


Bei den Tierarten, bei denen keine individuelle Dosierung möglich ist, z. B. bei Heimtieren (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Kaninchen, Geflügel (Hühner, Puten, Gänse, Enten), Fischen (Karpfen, Forellen), Ziervögeln, Amphibien und Reptilien kann eine Auflösung von ca. 20 Globuli pro Liter im Trink-, Badewasser oder Tauchbad angewendet werden.

ReVet® RV 15 – oral – (Globuli) wird in etwas Wasser aufgelöst eingegeben. Die Globuli dürfen auch aufgelöst mit etwas Nahrung oder Tränke verabreicht werden.

Die Häufigkeit und Dauer der Anwendung richtet sich in erster Linie nach den Grundsätzen der Homöopathie, wonach bei beginnender Besserung seltener dosiert wird und nach Erreichen des Normalzustandes zunächst keine weitere Anwendung erforderlich ist.

In akuten Fällen:
Soweit nicht anders verordnet, 2- bis 3-mal pro Tag eine Dosis über einige Tage; bei zunehmender Besserung seltener.

In chronischen Fällen:
Soweit nicht anders verordnet, 1- bis 2-mal pro Tag eine Dosis über einige Tage. Bei längerer Verabreichung ist auf 1 mal pro Tag zurückzugehen. Eine Dauertherapie ist nicht vorgesehen. Für die Behandlung von größeren Tierbeständen siehe Packungsbeilage.

Bitte beachten Sie, dass die Häufigkeit der Anwendung von ReVet®-Präparat zu ReVet®-Präparat unterschiedlich ist und sich außerdem danach richtet, ob die Erkrankung des Tieres akut oder chronisch ist. Die verabreichte Menge pro Gabe ist dagegen für jede Tierart und -größe und bei allen ReVet®-Präparaten gleich.

Inhaltsstoffe:
In 1 g Streukügelchen sind verarbeitet: Wirkstoffe: Asa foetida Dil. C4, Cyclamen Dil. C4, Phytolacca Dil. C3, je 3,33 mg. Wirkstoffe 1 bis 3 gemeinsam potenziert über die letzte Stufe (HAB, Vorschrift 40a).

ReVet® RV 15 Globuli für Tiere

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