PrEP als Prophylaxe
Seit 1. September 2019 werden die Kosten von Arzneimitteln zur Vorbeugung einer Infektion mit dem HI-Virus (die so genannte Präexpositionsprophylaxe, PrEP) in bestimmten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernommen. Durch diese Medikamente lässt sich die Zahl der HIV-Neuinfektionen deutlich senken.
Wer hat Anspruch auf die PrEP?
Anspruch auf die Kostenübernahme bei PrEP haben Versicherte ab 16 Jahre mit einem erhöhten Risiko für eine HIV-Infektion. Dazu gehören vor allem folgende Gruppen:
- Männer, die Geschlechtsverkehr mit Männern haben, oder Transgender-Personen, die angeben, innerhalb der letzten drei bis sechs Monate analen Geschlechtsverkehr ohne Kondom gehabt zu haben und/oder diesen voraussichtlich in den nächsten Monaten haben werden,
- Menschen, die mit einer HIV-positiven Person ohne ausreichende antiretrovirale Kontrolle Geschlechtsverkehr haben (HIV nicht schon sechs Monate unter 200 Kopien/ml),
- nach individueller Risikoüberprüfung drogenkonsumierende Personen, die keine sterile Injektionsmaterialien benutzen,
- nach individueller Risikoüberprüfung Menschen mit Geschlechtsverkehr ohne Kondom mit einer Person, bei der eine nicht diagnostizierte HIV-Infektion wahrscheinlich ist (z.B. wenn der Partner aus einem Hochrisikoland stammt) oder bei risikoreichen Sexualpraktiken.
Zur PrEP gehören eine ärztliche Beratung vor und während der Anwendung des Arzneimittels. Voraussetzung ist hier ein negativer HIV-Test, um sicherzustellen, dass die betreffende Person noch nicht mit dem HI-Virus infiziert ist. Die Kosten für die Beratung, den Labortest sowie für die Ausstellung der Verordnung als auch die Kosten für das entsprechende Medikament werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Wer kann die PrEP durchführen?
Nicht jeder Arzt kann eine PrEP auf Kosten der Krankenkasse verordnen. Voraussetzung ist ein Nachweis der fachlichen Befähigung. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein dürfen alle Vertragsärzte eine PrEP verschreiben, „die über eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids verfügen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Ärzte, die in HIV-Schwerpunktpraxen tätig sind. Zudem können bestimmte Fachärzte unter speziellen Voraussetzungen eine Genehmigung erhalten. Dazu gehören Allgemeinmediziner, Hausarztinternisten, Urologen, Gynäkologen, Hautärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner“ [1]. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter listet auf ihrer Website HIV-Schwerpunktpraxen auf, die eine PrEP-Begleitung anbieten. [2]
Quellen:
[1] https://www.kvno.de/60neues/2019/19_09_prep/index.html
[2] https://www.dagnae.de/wp-content/uploads/2019/07/PrEP_%C3%9Cbersicht-180719_K.pdf
[3] https://www.aidshilfe.de/hiv-prep/einnahmeschema
[4] The Lancet« 2016, DOI: 10.1016/S0140-6736(15)00056-2
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/seit-1-september-auf-kassenrezept/
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