Der Alltag mit Multipler Sklerose (MS) ist herausfordernd – das wissen Sie selbst am besten. Die Einschränkungen wie zum Beispiel Fatigue betreffen nicht nur körperliche Aspekte, sondern auch die Arbeit und das gesellschaftliche Leben. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, Ihren Grad der Behinderung (GdB) ermitteln zu lassen? Um Benachteiligungen im Privat- und Berufsleben auszugleichen, stehen Ihnen mit einem festgestellten GdB oder einem Schwerbehindertenausweis zahlreiche Nachteilsausgleiche zu. Je nachdem, wie stark die Erkrankung Ihr Leben beeinflusst, können Sie besondere Hilfen, Vergünstigungen und Rechte erhalten.1
Bei der Feststellung einer Behinderung wird der Grad der Behinderung einer Person ermittelt. Dieser sagt aus, wie schwer die Beeinträchtigungen sind und wie sehr diese die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben stören. Er trifft jedoch keine Aussage über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz.
Der Grad der Behinderung ist in Zehnerschritte von 20 bis 100 unterteilt und hängt dabei grundsätzlich von der Therapieform und den Auswirkungen auf das tägliche Leben ab. Ab einem Behinderungsgrad von 50 können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Wichtig: Der GdB bei MS wird nicht pauschal festgelegt, sondern hängt von den individuellen Beschwerden ab. Entscheidend sind:1
Welche Symptome auftreten (z. B. Probleme mit dem Gehen, Taubheitsgefühle, Sehstörungen)
Wie stark Gehirn und Rückenmark betroffen sind
Die Krankheitsaktivität und wie häufig und schwer die Krankheitsschübe sind
Deshalb ist eine detaillierte Beschreibung der individuellen Beschwerden besonders wichtig. MS allein führt nicht automatisch zu einer Schwerbehinderung – entscheidend ist, wie stark die Symptome den Alltag beeinträchtigen. Je nachdem, welche Einschränkungen in verschiedenen Lebensbereichen bestehen, kann ein GdB festgestellt werden.2
Merkzeichen für Arten der Behinderung
Um die Art der Behinderung zu bezeichnen, gibt es Merkzeichen:3
Merkzeichen G: Erhebliche Geh- und Stehbehinderung
Merkzeichen aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung – Fortbewegung (fast) nur im Rollstuhl
Merkzeichen Gl: Gehörlosigkeit
Merkzeichen Bl: Starke Sehbehinderung und Blindheit
Merkzeichen TBl: Weitgehende Gehörlosigkeit und Blindheit
Merkzeichen H: Hilflosigkeit bei alltäglichen Verrichtungen
Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
Merkzeichen RF: Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Menschen mit Multipler Sklerose (MS) können das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) erhalten, wenn sie sehr starke Einschränkungen beim Gehen haben. Das ist meist dann der Fall, wenn sie auch für kurze Strecken einen Rollstuhl benötigen oder sich nur mit großer Anstrengung oder Hilfe fortbewegen können. Es erlaubt zudem das Parken auf Behindertenparkplätzen.4
Auch wenn es Überwindung kosten kann, einen GdB-Antrag zu stellen, lohnt sich ein Blick auf die Vorteile. Je nach Behinderungsgrad gibt es viele Nachteilsausgleiche:
Ausbildung, Studium, Arbeitsleben: zum Beispiel erhöhter Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, längere BAföG-Zahlungen während des Studiums, Freistellung von Mehrarbeit, Steuervergünstigungen
Mobilität: zum Beispiel Zuschuss beim Erwerb des Führerscheins, Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer und der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs („Schwerbehindertenticket“), Sitzplätze in öffentlichen Verkehrsmitteln, Parkausweis für Behindertenparkplätze, Bezuschussung von Fahrzeugumbauten, Fahrdienstangebote (regional)
Tägliches Leben: zum Beispiel Eintrittsermäßigungen in Museum, Kino oder Theater, Vergünstigung beim Telefonanschluss, bei Schwimmbädern oder Sportvereinen, Hilfe bei der Anpassung des Wohnraums, Befreiung von Rundfunkgebühren (GEZ), kostenloser Eintritt für Begleitpersonen bei Veranstaltungen (regional)1
Die Beantragung erfolgt über spezielle Formulare der Versorgungsämter. Sie können den Antrag selbst stellen oder eine Vertrauensperson wie einen Rechtsbeistand beauftragen.
Beratung: Sprechen Sie mit Ihrem Behandlungsteam über die Feststellung einer Behinderung und entbinden Sie den Antragsteller von der Schweigepflicht.
Dokumente sammeln: Wichtige Unterlagen wie ärztliche Befunde, Gutachten, Krankenhaus- oder Reha-Dokumente sowie Sozialleistungsanträge zusammenstellen.
Antrag ausfüllen: Formular Ihres Bundeslandes ausfüllen und beim Versorgungsamt einreichen.6
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Referenzen
Beta Insitut. Multiple Sklerose > Schwerbehinderung. https://www.betanet.de/multiple-sklerose-schwerbehinderung.html Abgerufen: 03.03.2025
AMSEL e.V. Antrag auf Schwerbehinderung – aber richtig! https://www.amsel.de/multiple-sklerose-news/recht/antrag-auf-schwerbehinderung-aber-richtig/ Abgerufen: 03.03.2025
Stiftung MyHandicap gemeinnützige GmbH. Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, https://www.enableme.de/de/artikel/merkzeichen-2212#Sondermerkzeichen%20im%20Schwerbehindertenausweis Abgerufen: 03.03.2025
Beta Insitut. Multiple Sklerose & Soziales. https://www.betacare.de/files/betacare/downloads/Ratgeber_PDF/Ratgeber_Multiple_Sklerose.pdf Abgerufen: 03.03.2025
web care LBJ GmbH. Grad der Behinderung. https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/grad-der-behinderung/ Abgerufen: 03.03.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2024. Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis? https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/01_Schwerbehindertenausweis/Schwerbehindertenausweis.html Abgerufen: 03.03.2025
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