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ARTISS 2 ml

Abbildung ähnlich
Zuzahlung
7
2 ml
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Außer Handel
    • PZN
      09006429
    • Darreichung
      Fertigspritzen
    • Hersteller
      Baxter Deutschland GmbH Medication Delivery

    Produktdetails & Pflichtangaben

    verschreibungspflichtiges Arzneimittel
    Wirkstoffe & Hilfsstoffe

    Wirkstoffe

    • 91 mg Blutgerinnungsfaktor I (human)
    • 3000 E. Aprotinin (Kallidinogenase-Inaktivator-Einheiten)
    • 40 µmol Calciumchlorid-2-Wasser
    • 4 I.E. Thrombin (human)

    Hilfsstoffe

    • Wasser für Injektionszwecke
    • Wasser für Injektionszwecke
    • Nicotinamid
    • Natriumchlorid
    • Natriumcitrat-2-Wasser
    • Histidin
    • Polysorbat 80
    • Blutgerinnungsfaktor XIII (human) 0,6-5 I.E.
    • Albuminlösung vom Menschen
    • Albuminlösung vom Menschen
    Weitere Produktinformationen

    ARTISS ist ein Zweikomponenten-Fibrinkleber, der zwei Proteine (Bluteiweiße) enthält, die ein Blutgerinnsel bilden. Diese Proteine heißen Fibrinogen und Thrombin. Wenn diese Proteine während der Anwendung gemischt werden, bilden Sie an dem Verabreichungsort, an dem sie der Operateur aufträgt, ein Gerinnsel.

    ARTISS besteht aus zwei Lösungen (Kleberprotein-Lösung und Thrombin-Lösung), die beim Auftragen gemischt werden.

    ARTISS ist ein Fibrinkleber.

    ARTISS wird aufgetragen, um Weichteilgewebe in der plastischen, rekonstruktiven und Verbrennungschirurgie zusammenzukleben. ARTISS kann beispielsweise eingesetzt werden, um Hauttransplantate oder Hautlappen auf Verbrennungswunden festzukleben oder um Haut in der plastischen Chirurgie zu fixieren. Auch Kunsthaut kann mit ARTISS auf Wunden befestigt werden.

    Das durch ARTISS gebildete Gerinnsel ist dem aus der natürlichen Blutgerinnung sehr ähnlich. Das heißt es wird auf natürliche Weise abgebaut, ohne Rückstände zu hinterlassen. Um die Verweildauer des Gerinnsels zu verlängern und dessen vorzeitige Auflösung zu verhindern, ist dem Produkt Aprotinin (ein Eiweiß, das die Auflösung eines Gerinnsels verzögert) beigefügt.

    Zusammensetzung
    ARTISS enthält zwei Komponenten:

    Komponente 1 = Kleberprotein-Lösung:

    Die arzneilich wirksamen Bestandteile, enthalten in 1 ml Kleberprotein-Lösung, sind: Humanes Fibrinogen 91 mg/ml; synthetisches Aprotinin 3000 KIE/ml.

    Die sonstigen Bestandteile sind: Humanalbumin, L-Histidin, Niacinamid, Polysorbat 80, Natriumzitrat- Dihydrat und Wasser für Injektionszwecke.

    Anwendung

    ARTISS kommt ausschließlich bei chirurgischen Eingriffen zum Einsatz. ARTISS darf nur von erfahrenen Chirurgen angewendet werden, die in der Anwendung von ARTISS geschult wurden.
    Die Menge hängt von verschiedenen Faktoren wie der Art des chirurgischen Eingriffs, der während des Eingriffs zu behandelnden Gewebefläche und der Art der Anwendung ab. Der Operateur wird entscheiden wie viel verabreicht wird.
    Während des Eingriffs trägt der Operateur ARTISS mit den mitgelieferten, speziellen Applikationshilfen auf die entsprechende Gewebeoberfläche auf. Diese Applikationshilfen stellen sicher, dass gleichzeitig identische Mengen der beiden Fibrinkleber-Komponenten aufgetragen werden. Dies ist wichtig für die optimale Wirkung von ARTISS.
    Vor dem Aufbringen von ARTISS muss die Wundoberfläche mittels Standardtechniken (z. B. intermittierende Anwendung von Kompressen, Tupfern, Anwendung von Saugern) getrocknet werden.
    ARTISS darf nur auf sichtbare Applikationsstellen aufgesprüht werden.
    Es wird empfohlen bei der Erstanwendung die komplette, zum Kleben vorgesehene, Fläche zu bedecken.

    Aufbewahrung

    Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.
    Gefroren lagern und transportieren (bei -20 °C). Die Kühlkette darf bis zur Anwendung nicht unterbrochen werden.
    Die Spritze in der Originalverpackung aufbewahren, um den Inhalt vor Licht zu schützen.
    Sie dürfen ARTISS nach dem auf dem Etikett aufgebrachten Verfalldatum nicht mehr verwenden.

    Aufbewahrung nach dem Auftauen:
    Ungeöffnete, bei Raumtemperatur aufgetaute Plastikbeutel können bei kontrollierter Raumtemperatur (bei maximal +25 °C) bis zu 14 Tage aufbewahrt werden.

    Nach dem Auftauen dürfen die Lösungen nicht wieder eingefroren oder im Kühlschrank aufbewahrt werden!

    Rezeptpflichtige Medikamente dürfen nur gegen Vorlage eines Originalrezepts abgegeben werden. Scannen Sie dafür einfach Ihr E-Rezept oder schicken Sie uns Ihr herkömmliches Rezept per Post zu.

    Was passiert eigentlich mit meinem Rezept?

    Damit Sie einen Einblick in unsere tägliche Arbeit bekommen und sehen können, was alles mit Ihrem Original-Rezept geschieht, haben wir ein Video mit allen relevanten Informationen produziert.