Bei einem Notfall alle relevanten Gesundheitsdaten vorweisen können – besonders für Menschen mit Vorerkrankungen kann dies im Fall der Fälle entscheidend sein. Dank des Chips auf der elektronischen Gesundheitskarte ist dies seit ein paar Jahren möglich. Bei der hausärztlichen Praxis können gesetzlich Versicherte einen Datensatz anlegen lassen, der im Falle eines Unfalls dem Notfallteam alle relevanten Informationen zur Verfügung stellt.
Nicht immer läuft das Leben nach Plan. Manchmal kommt es zu Unfällen, die einen Notfall darstellen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, dass alle benötigten Informationen schnell abrufbar sind – vor allem, wenn Menschen nach einem solchen Ereignis nicht ansprechbar sind.
Wenn schnelle Entscheidungen gefragt sind, muss das notärztliche Team wissen, ob bei einer verletzten und nicht ansprechbaren Person Vorerkrankungen wie Diabetes mellitus bestehen und deshalb eine dauerhafte Medikation benötigt wird. Diese Informationen und auch jene über mögliche Allergien sind relevant, um den Gesundheitszustand nicht zu verschlimmern und um im Fall einer Operation rechtzeitig vorbereitende Maßnahmen treffen zu können. Hier hilft ein Notfalldatensatz, der auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert ist.
In Deutschland besitzen alle gesetzlich krankenversicherten Menschen eine elektronische Gesundheitskarte, die sie in der Regel mit anderen wichtigen Karten wie dem Personalausweis oder der EC-Karte mit sich führen. Auf der eGK sind die aktuellen Versichertendaten gespeichert: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, Versicherungsnummer und -status sowie das Datum des Versicherungsbeginns bei der Krankenkasse.
Seit Herbst 2020 ist es möglich, persönliche Notfalldaten auf der eGK zu speichern. Für Patientinnen und Patienten ist dies nicht verpflichtend – vor allem Personen mit Vorerkrankungen können davon aber profitieren. Im Notfall darf das behandelnde ärztliche Personal die medizinischen Notfalldaten ohne Eingabe einer Sicherheits-PIN auslesen, so dass eine schnelle Versorgung ohne Umstände möglich ist.
Weitere, eventuell für einen Notfall wichtige Informationen wie Blutwerte oder der Verlauf früherer Behandlungen finden sich hier in der Regel jedoch nicht. Diese sind meist bei den behandelnden ärztlichen Praxen digital in der praxiseigenen Patientenakte hinterlegt. Da Anfang 2025 alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, werden die Notfalldaten dann von der eGK auf die ePA übertragen.