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Notfalldaten – Mit der eGK digital immer dabei

Eine Sanitäterin sitzt in einem Einsatzfahrzeug und arbeitet mit einem Tablet, neben ihr fährt ein Kollege.
Illustration: Vorerkrankungen, eingenommene Medikamente, Allergien oder Unverträglichkeiten, Schwangerschaft oder Implantate, Telefonnummern.

Den Notfalldatensatz können nur Ärztinnen oder Ärzte anlegen, die eine umfassende Kenntnis über die verschiedenen Befunde, Diagnosen und Medikamente der Menschen in ihrer Behandlung haben. Jedoch können alle anderen Angehörigen eines Gesundheitsberufes diesen Datensatz aktualisieren, wenn dies nötig ist. Der Notfalldatensatz liegt zudem im IT-System der ärztlichen Praxis vor.

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Autorin

Portrait von Mareike Fischer