Sozialrecht und Unterstützung bei wichtigen Fragen
Menschen mit HIV können dank des medizinischen Fortschritts ein Leben ohne nennenswerte Einschränkungen genießen. Die tägliche Einnahme eines Medikamentes macht es möglich, dass diese mittlerweile gut behandelbare chronische Erkrankung im Alltag so gut wie keine Entbehrungen mehr fordert. Dennoch sind manche Menschen aufgrund ihrer HIV-Infektion unsicher, ob und inwieweit ihre Erkrankung etwa am Arbeitsplatz oder beim Abschluss von Versicherungen eine Rolle spielt.1,2
HIV am Arbeitsplatz: Wichtig zu wissen
Wer mit dem HI-Virus infiziert ist, ist generell ebenso belastbar und leistungsfähig wie andere im Team. Die einzunehmenden Medikamente können vor allem in den ersten Wochen nach Therapiebeginn Nebenwirkungen mit sich bringen, in der Regel sind sie aber gut verträglich und bereiten wenige Probleme. Dennoch sind manche Menschen verunsichert, wie offen sie mit Ihrer Erkrankung umgehen sollten und welche Rechte am Arbeitsplatz sie haben. Das Wichtigste im Überblick:3
- Menschen mit HIV sind in der Lage, jeden Beruf auszuüben. Für Kunden, das Team sowie und die Vorgesetzten besteht keine Übertragungsgefahr. Selbst in Arztpraxen, der Pflege, der Kinder und Jugend-Betreuung, der Gastronomie und der Lebensmittelherstellung schützen die allgemeinen Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen ausreichend vor einer Übertragung.3
- Arbeitnehmende müssen während oder nach dem Bewerbungsverfahren keine HIV-Tests vorlegen oder Fragen zu einer möglichen HIV-Infektion beantworten. Wird die Frage dennoch gestellt, muss sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Auch gegenüber dem Team besteht keine Auskunftspflicht.
- Eine fristlose Kündigung aufgrund einer HIV-Infektion ist nicht zulässig und innerhalb von drei Wochen rechtlich anfechtbar.2,4
- Wer am Arbeitsplatz aufgrund seiner HIV-Infektion diskriminiert wird, hat verschiedene Anlaufstellen, die Unterstützung anbieten, beispielsweise die Kontaktstelle HIV-bezogene Diskriminierung der Deutschen Aidshilfe: Hier ist es auch möglich, einen Diskriminierungsfall zu melden – direkt und anonym.5,6
- Die Entscheidung, ob eine HIV-Infektion am Arbeitsplatz öffentlich gemacht werden soll, ist ganz individuell. Einerseits kann es entlastend sein, andererseits auch Ablehnung hervorrufen. Viele Arbeitgeber stehen dem Thema jedoch offen gegenüber und pflegen eine wertschätzende und tolerante Unternehmenskultur.3,7
Welche Rechte habe ich außerdem bei HIV?
Menschen mit HIV konnten lange Zeit nicht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen werden. Durch den medizinischen Fortschritt ist die Erkrankung jedoch mittlerweile so gut behandelbar, dass eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit möglich wird. Darüber hinaus ist es außerdem möglich, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Dies ist dann sinnvoll, wenn die HIV-Infektion körperliche, seelische oder psychosomatische Belastungen hervorruft und den Arbeitsalltag stark beeinträchtigt oder die Arbeit deshalb nicht mehr ausgeführt werden kann. Dann kann auch die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises nützlich sein. Durch die Einstufung des Grades der Behinderung durch HIV haben Betroffene weitere Rechte, auch im Hinblick auf Besonderheiten in der Ausstattung des Arbeitsplatzes, Lohnzuschüsse, Sozialleistungen und den Kündigungsschutz.1,2
Wer sich unsicher ist, welche Leistungen im individuellen Fall in Anspruch genommen werden können, lässt sich am besten in einer Sozialrechtsberatung der Aidshilfe beraten. Diese Beratungsstellen sind auf HIV/AIDS spezialisiert und die Berater können die verschiedenen persönlichen Faktoren gut einschätzen.
Referenzen:
- Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft. Berufsunfähigkeitsversicherung trotz HIV: früher undenkbar, bald schon neue Normalität. https://www.munichre.com/de/insights/life-and-health/disability-insurance-despite-hiv.html
Abgerufen: 06.12.2024 - Deutsche Aidshilfe e.V. Arbeitsrecht. https://www.aidshilfe.de/arbeitsrecht#tab-3 Abgerufen: 06.12.2024
- Deutsche Aidshilfe e.V. HIV und Arbeit. https://www.aidshilfe.de/hiv-arbeit#:~:text=Menschen%20mit%20HIV%20k%C3%B6nnen%20jeden,gibt%20es%20nur%20wenige%20Ausnahmen Abgerufen: 06.12.2024
- Bundesarbeitskammer und Österreichischer Gewerkschaftsbund. HIV und Aids: Was geht das den Arbeitgeber an? https://www.gesundearbeit.at/cms/V02/V02_7.12.11.a/1342680801549/service/aktuelles/2023/hiv-und-aids-was-geht-das-den-arbeitgeber-an Abgerufen: 06.12.2024
- Deutsche Aidshilfe e.V. Kontaktstelle HIV-Diskriminierung. https://hiv-diskriminierung.de/ Abgerufen: 06.12.2024
- Deutsche Aidshilfe e.V. Kontaktstelle HIV-Diskriminierung: Fallmeldung. https://hiv-diskriminierung.de/fallmeldung-diskriminierung Abgerufen: 06.12.2024
- Aidshilfe NRW e.V. HIV/AIDS in der Arbeitswelt. https://aids-nrw.de/upload/pdf/aktuelles/2014_03_24_broschuere_hiv_aids_und_arbeit_barrierefrei.pdf Abgerufen: 06.12.2024
- Deutsche Aidshilfe e.V. Sozialrecht. https://www.aidshilfe.de/sozialrecht#tab-5 Abgerufen: 06.12.2024
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