Im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens werden immer mehr Gesundheitsdaten online verarbeitet. Für den Zugriff auf digitale Anwendungen ist eine sichere Authentisierung erforderlich. Eine qualifizierte elektronische Signatur wird für bestimmte elektronisch zu unterzeichnende Dokumente und Datensätze benötigt.
Zahlreiche digitale Anwendungen kommen im Rahmen der Patientinnen- und Patientenversorgung inzwischen zum Einsatz und werden zunehmend weiterentwickelt.
Zu den digitalen Anwendungen und Verfahren der Telematikinfrastruktur gehören beispielsweise
der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU),
dem Notfalldatenmanagement (NFDM).
All diese Anwendungen verarbeiten sensible, personenbezogene Gesundheitsdaten, auf die nur berechtigte Personen wie Ärztinnen und Ärzte oder therapeutisches Personal Zugriff haben dürfen. Dafür müssen diese sich zum Beispiel mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) ausweisen. Für die Kommunikation und Bearbeitung der Daten ist zudem eine zertifizierte digitale Unterschrift notwendig.
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die sicherste Form der zertifizierten elektronischen Unterschrift. Sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat, das die Identität der oder des Unterzeichnenden bestätigt. Das ist beispielsweise der Personalausweis, Reisepass oder eine Aufenthaltsbescheinigung. Die QES ist einzigartig, stellt eine sichere Verbindung zwischen der Signatur und der oder dem Unterzeichnenden her und macht jede nachträgliche Änderung eines Dokuments sichtbar.
Die qualifizierte elektronische Signatur wird benötigt, um medizinische Dokumente wie den elektronischen Arztbrief (eArztbrief) oder ein eRezept auszustellen sowie Datensätze wie die Notfalldaten (NFD) zu erstellen oder zu verändern. Sie müssen elektronisch rechtssicher unterzeichnet werden. Die QES gewährleistet dabei die Integrität und Authentizität dieser Dokumente. Sie bestätigt, dass diese nur von einer berechtigten Person verändert wurden und dass diese tatsächlich die ist, die sie vorgibt zu sein.
Die QES wird von einem Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Service Provider, TSP) ausgestellt, der von einer nationalen Behörde wie der Bundesärztekammer (BÄK) oder Psychotherapeutenkammer als vertrauenswürdig eingestuft wurde. Die Behörden stellen dabei sicher, dass die Identität der oder des Unterzeichnenden vom TSP ordnungsgemäß überprüft wird und die Signaturerstellungseinheiten (z. B. Signaturkarten oder spezielle Software) den strengen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Die QES bietet einige Vorteile, und das nicht nur im Gesundheitswesen:
Rechtlich anerkannt: Die QES ist einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, was ihre Akzeptanz in rechtlichen Angelegenheiten EU-weit sicherstellt.
Sicher: Durch die Verwendung von Verschlüsselungstechnologien und Sicherheitszertifikaten bietet die QES ein hohes Maß an Sicherheit. Sie erleichtert die Einhaltung von Vorschriften und Standards in Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit.
Effizient: Digitale Prozesse werden durch die QES beschleunigt, da der physische Dokumentenverkehr entfällt. So lassen sich einfach und schnell Abrechnungen ausstellen und an die Kassenärztliche Vereinigung übermitteln. Dies ist entweder im Komfortverfahren (Freigabe von bis zu 250 Signaturen, Signatur einzelner Dokumente ohne erneute QES-Erstellung) oder im Stapelverfahren möglich. Bei letzterem werden mehrere Dokumente in einem Durchgang unterzeichnet.
Umweltfreundlich: Die Reduzierung von Papierdokumenten schont die Umwelt.
Voraussetzung für die Erstellung einer QES ist zunächst der Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Ohne diesen besteht kein Zugang zu den elektronischen Gesundheitsdaten. Außerdem sind mindestens ein eHealth-Konnektor, ein eHealth-Kartenterminal, ein eHBA und die Eingabe einer PIN-Nummer erforderlich. Für das Signieren im Komfortverfahren bedarf es einer Konnektor-Erweiterung, des ePA-Konnektors. Das Praxisverwaltungssystem (PVS) sollte im Idealfall die QES ebenfalls unterstützen.
Andere elektronische Signaturen
Eine elektronische Signatur ist nicht nur im Umgang mit medizinischen Daten relevant, sondern auch in anderen Bereichen, in denen personenbezogene Daten verwaltet werden. Für bestimmte medizinische Dokumente und Datensätze ist eine qualifizierte elektronische Signatur vorgeschrieben. Bei anderen Dokumenten können je nach rechtlichen Anforderungen auch andere Formen der elektronischen Signatur verwendet werden. Dazu gehören die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und die einfache elektronische Signatur (EES).
Die EES, zu der beispielsweise eine eingescannte Unterschrift gehören kann, bietet im Vergleich zur QES ein geringeres Maß an Identitäts- und Manipulationsschutz sowie eine geringere Beweiskraft.
Da die QES mit dem eHBA ausgestellt wird, für den Leistungserbringende wie Ärztinnen und Ärzte oder Krankenhäuser und Kliniken einen Teil der Kosten erstattet bekommen, erhalten sie entsprechend auch die Kosten für die QES anteilig zurück. Die Höhe der Erstattung kann dabei variieren. Es empfiehlt sich daher, nähere Informationen bei den TSP oder der zuständigen Ärztekammer einzuholen.
Die qualifizierte elektronische Signatur spielt inzwischen eine entscheidende Rolle im Gesundheitswesen, indem sie die Digitalisierung unter Beachtung der Datensicherheit und des Datenschutzes fördert. Außerdem trägt die QES zur Effizienzsteigerung und einer verbesserten Patientinnen- und Patientenversorgung bei und sorgt für mehr Nachhaltigkeit im Verwaltungssystem.
Veröffentlicht am: 04.08.2026
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[1] Bundesärztekammer (BÄK). Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA). https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/elektronischer-heilberufsausweis-ehba
[2] Bundesnetzagentur. Übersicht aller elektronischen Vertrauensdienste. https://www.bundesnetzagentur.de/EVD/DE/Uebersicht_eVD/start.html.
[3] Haserück, A. E-Rezept: Komfortsignatur in der Praxis. Dtsch Arztebl 2023;120(48):A-2060/B-1748.
[4] Gematik. Qualifizierte elektronische Signatur. https://fachportal.gematik.de/anwendungen/qualifizierte-elektronische-signatur.
[5] Digitales Gesundheitswesen Magazin. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES). https://magazin.digitales-gesundheitswesen.de/die-qualifizierte-elektronische-signatur-qes/.
[6] Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und Deutsche Krankenhausgesellschaft. Vereinbarung zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen der Einführung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur gem. § 377 Abs. 3 SGB V. (Stand: 01.01.2022) https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.1_Digitalisierung_Daten/2.1.5._Telematik-Infrastruktur/2.1.5.1_Finanzierungsvereinbarung/2021_10_29_AEnderungs-Vb_Abschlag_Nichtteilnahme_an_der_TI_2022_DKG_GKV-SV.pdf
[7] Bundesdruckerei. Einfach erklärt: Die verschiedenen Niveaus der digitalen Signatur. https://www.bundesdruckerei.de/de/innovation-hub/die-verschiedenen-niveaus-der-digitalen-signatur#.
[8] Czeschik, C. Digitalisierung: Abschied von Papierformularen. Dtsch Arztebl 2021;118(50):A-2410/B-1974