- 21. Dezember 2022
Das E-Rezept im Entlassmanagement.
Im Rahmen der bundesweiten Testphase haben neben den niedergelassenen Praxen die Krankenhäuser begonnen, elektronische Rezepte (E-Rezept) auszustellen. Das erste E-Rezept stellte das Sana Klinikum in Lichtenberg im Februar 2022 aus.
Die Arztpraxen haben den Anfang gemacht, jetzt läuft die Testphase für das E-Rezept auch in den Krankenhäusern. Wichtig für diese neue Technologie ist, dass alle Beteiligten in dieser Phase eng zusammenarbeiten: die Krankenhäuser sowie die Softwareanbieter für die Krankenhauskommunikations- und die Abrechnungssysteme. Nur so lässt sich das volle Potenzial des E-Rezepts als Teil der Telematikinfrastruktur (TI) besonders im Hinblick auf die Patientensicherheit und die Wirtschaftlichkeit ausschöpfen.
E-Rezept: Testphase in Krankenhäusern läuft
Das erste E-Rezept stellte das Sana Klinikum in Lichtenberg im Februar 2022 aus. Dies war möglich, nachdem das Klinikum mit Noventi Health SE (Anbieter für verschiedene Software Lösungen im Gesundheitswesen) und Cerner (Anbieter eines Krankenhausinformationssystems [KIS]) ein Modul für die Ausstellung des E-Rezepts in das hauseigene KIS integriert hatte.
Die Testphase gibt Kliniken und Softwarefirmen die Gelegenheit dazu, das E-Rezept intensiv zu nutzen, Erfahrungen zu sammeln und wenn nötig Anpassungen vorzunehmen. Die Firma Cerner plant, das Modul schrittweise in die KIS-Systeme weiterer Großkunden wie Universitäts- und weiteren Partnerkliniken zu integrieren.
Das E-Rezept bietet sowohl für Patientinnen und Patienten als für Krankenhäuser Vorteile. So beispielsweise im Entlassmanagement. Das in diesem Rahmen ausgestellte E-Rezept überbrückt die Zeit, wenn zwischen der Entlassung und dem Besuch in der ärztlichen Praxis eine Fortführung der medikamentösen Behandlung erforderlich ist. Die Patientin oder der Patient leitet es über das Smartphone oder ein anderes mobiles Endgerät an die Wunschapotheke weiter. Bei Bedarf kann das Medikament sogar oftmals über einen Botendienst direkt nach Hause geliefert werden.
Anders als ein Papierrezept, kann das E-Rezept zudem nicht verloren werden – auch wenn der zweidimensionale Code auf Papier ausgedruckt wurde, weil beispielsweise die E-Rezept-App nicht genutzt werden kann. Der Grund dafür ist, dass sich das E-Rezept sicher auf den Servern der Telematikstruktur speichern lässt. Bei Verlust lässt sich dieses von hier wieder abrufen. Eine zusätzliche Speicherung des E-Rezeptes ist ab dem Jahr 2023 auch auf der eGK geplant. Dann ist es zusätzlich auch in der Apotheke über ein Kartenterminal abrufbar.
Erhöhte Therapiesicherheit durch E-Rezept
Das E-Rezept erhöht auch die Therapiesicherheit für Patientinnen und Patienten, deren Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert wurde. Voraussetzung dafür ist, dass dies durch die behandelnde Praxis durchgeführt wurde. Auf den elektronischen Medikationsplan (eMP) haben alle einen Anspruch, die mindestens über einen Monat mindestens drei Medikamente einnehmen, die eingenommen werden müssen und sich damit auf den gesamten Körper auswirken, zum Beispiel Blutverdünner oder Antidiabetika.
Zwischen dem eMP und dem E-Rezept besteht innerhalb der Telematikinfrastruktur eine Verknüpfung, die dabei hilft, eine Fehlmedikation aufzudecken und diese zu vermeiden. Das heißt, dass die Ärztin oder der Arzt bei der Verschreibung eventuell nötige medikamentöse Anpassungen direkt im eMP vornehmen oder sich gegebenenfalls mit den anderen behandelnden Kolleginnen und Kollegen austauschen kann.
E-Rezept: Fokus auf pharmazeutische Beratung
Für Apotheken ist das E-Rezept im Entlassmanagement gleich doppelt praktisch. Zum einen, weil die elektronische Verordnung ohne handschriftliche Zusatzinformationen ausgestellt wird, sind weniger Fehlinterpretationen möglich. Dadurch ersparen E-Rezepte den Mitarbeitern der Apotheken und der Krankenhäuser Zeit, da mögliche Missverständnisse telefonisch nicht abzuklären sind. Zum anderen reduzieren E-Rezepte auch Kosten, da die verwendeten Medikamente ohne aufwändige Korrekturschleifen gegenüber den Kostenträgern abgerechnet werden können: Das bedeutet, dass mit dem elektronischen Rezept im Entlassmanagement auch die Wahrscheinlichkeit dafür sinkt, dass die Krankenkasse die Erstattung eines Arzneimittels verweigert (Retaxation).
Da dies alles wegfällt, steht den Fachkräften in den Apotheken mehr Zeit zur Verfügung, um sich auf die Kernkompetenz zu fokussieren: Die kompetente pharmazeutische Beratung.
Fazit
Das E-Rezept im Entlassmanagement bietet verschiedene Vorteile: Für Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt weiter medikamentös behandelt werden müssen, erleichtert und sichert es bis zum Arztbesuch die fortlaufende Therapie. Für die Fachkräfte in Apotheken und Krankenhäusern bedeutet das E-Rezept eine Zeitersparnis und einen Schutz vor unwirtschaftlichen Retaxationen.
Quellen
[1] gematik.de: Pressemitteilung: Krankenhaus mit erstem elektronischen (Entlass-)Rezept. Stand: 17.02.2022. https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-krankenhaus-mit-erstem-elektronischen-entlass-rezept (Abruf 22.11.2022)
[2] gematik.de. Das E-Rezept für Deutschland. https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/ (Abruf 22.11.2022)
[3] EHEALTHCOM.de. Pressemitteilung: Noventi rechnet erstes elektronisches Entlassrezept ab. Stand: 25.02.2022. https://e-health-com.de/details-unternehmensnews/noventi-rechnet-erstes-elektronisches-entlassrezept-ab/ (Abruf 22.11.2022)
[4] gesundbund.de: Der elektronische Medikationsplan (eMP). https://gesund.bund.de/elektronischer-medikationsplan-emp#auf-einen-blick (Abruf 22.11.2022)