Das E-Rezept im Ländervergleich
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Während das E-Rezept zum 01.01.2024 in Deutschland eingeführt wurde hat es sich bereits in vielen anderen Ländern erfolgreich etabliert.
Dazu gehören beispielsweise die skandinavischen und südeuropäischen Länder. Besonders dort ist das E-Rezept mit teils sehr unterschiedlichen Funktionalitäten weit verbreitet.
Eine generell große Herausforderung besteht auch in diesen Ländern darin, die verschiedenen Informationssysteme von Haus- und Fachärzten sowie Klinken zusammenzuführen. Perspektivisch ist es aber weiterhin das Ziel, das E-Rezept grenzüberschreitend ohne Barrieren nutzbar zu machen.
Wo ist das E-Rezept bereits national verfügbar?
Estland, Schweden, Dänemark, Belgien und Portugal zählen in Europa in Sachen E-Rezept zu den Vorreitern. So werden dort bereits rund 99% aller Verschreibungen elektronisch getätigt. Was diese Länder zudem auszeichnet ist, dass die übergreifenden E-Rezept-Systeme und E-Medikationslisten bereits früh mit der in den Ländern ebenfalls schon länger vorhandene elektronischen Patientenakte (ePA) verbunden worden sind. Darüber hinaus generieren und versenden die E-Rezept-Systeme in Schweden, Estland und Dänemark zusätzlich einen Report für den Arzt, nachdem der Patient das Rezept in einer Apotheke eingelöst und das Medikament ausgehändigt bekommen hat.
Regional oder begrenzt verfügbare E-Rezept-Systeme oder E-Medikationslisten finden sich des Weiteren in Italien, England, Spanien, Frankreich und den Niederlanden. Diese nur teilweise Abdeckung ist darauf zurückzuführen, dass sowohl die technische Infrastruktur als auch funktionierende Systeme kaum vorhanden sind.
Das E-Rezept: unterschiedliche Umsetzung in Europa
Die europäischen Länder mit etablierten E-Rezept-Systemen haben diese dennoch jeweils sehr unterschiedlich umgesetzt. Manche Lösungen erlauben es dem Arzt beispielsweise, während der Erstellung der Verordnung einen Barcode zu generieren, mit dessen Hilfe der Apotheker das richtige Rezept identifizieren und vom zentralen Server abrufen kann. Dieses Modell ähnelt dem in Deutschland eingeführten Modell. Andere Länder wiederum setzen auf ein alternatives Verfahren: Dort wird das E-Rezept auf den Servern der Karteninfrastruktur der jeweiligen elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. In der Apotheke lässt sich das Rezept dann mittels eines Kartenlesegeräts abrufen.
Hierzu eine Übersicht zum Einlösungsprozess ausgewählter europäischer Länder:
In Estland, Dänemark, Schweden, Finnland und Portugal sind vollständig digital ausgestellte E-Rezepte erhältlich.
In Dänemark gibt es bereits einen zentralen digitalen Medikationsplan, welcher von sämtlichen Gesundheitsdienstleistern in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden muss.
Das Einlösen des E-Rezepts erfolgt mit Hilfe der „MitID“. Hier registrieren sich die Bürger und Bürgerinnen bei einer dänischen Behörde. Anschließend bekommen sie einen Aktivierungscode, welcher im zentralen Gesundheitssystem eingegeben werden muss. So kann das E-Rezept eingelöst werden. Sowohl Krankenhäuser als auch niedergelassene Ärzte nutzen E-Rezepte.
Für die Schweden gehört das E-Rezept bereits zum alltäglichen Standard. Hier wird das E- Rezept in eine zentrale Datenbank eingespeist, diese dient als Schnittstelle für sämtliche Apotheken in ganz Schweden. Beim ersten Einlösen registrieren sich die Bürger und Bürgerinnen Schwedens mit der „Freja-ID“ oder ihren Bankdaten. Dann können sie wählen, ob sie das erforderliche Präparat selbst in einer Vorort-Apotheke abholen möchten oder ob Ihnen das Präparat nach Hause geschickt werden soll.
In Estland zum Beispiel lädt die Praxissoftware des Arztes das E-Rezept automatisch in das Gesundheitssystem hoch. Um das E-Rezept anschließend aus dieser Datenbank abzurufen und das Medikament in der Apotheke zu kaufen, muss sich ein Patient dann vor Ort mit seiner elektronischen Gesundheitskarte identifizieren.
In Belgien benötigt der Apotheker einen Barcode, der als Schlüssel fungiert, um das Rezept vom Server der Karteninfrastruktur abrufen zu können. Hierzu muss sich der Patient oder die Patientin bei einem digitalen System namens „Itsme“ registrieren. Dann kann der Arzt, nachdem er das E-Rezept mittels seiner Praxissoftware erstellt hat, ausdrucken oder in elektronischer Form, beispielsweise als E-Mail, an das Mobiltelefon des Patienten schicken. Auch wenn es in Belgien geplant ist, das System auf ein rein digitales E-Rezept umzustellen, sind die entsprechenden technischen Voraussetzungen noch nicht geschaffen.
In Finnland ähnelt der Prozess stark dem in Belgien verwendeten. Für eine Vielzahl von Gesundheitsdiensten gibt es den staatlich organisierten Fachdienst „My Kanta“. Erstmalig müssen sich die Bürger und Bürgerinnen mit der „MobileID“ anmelden. Alternativ funktioniert die Anmeldung aber auch mit Ihren Online-Banking-Daten oder dem E-Personalausweis.
Neben Dänemark verfügen Estland, Portugal und Schweden zusätzlich über Systeme, die den verordnenden Arzt über den Abgabestatus des Medikamentes informieren. In Estland hinterlässt der Apotheker zusätzlich eine Notiz darüber, dass er das Medikament ausgehändigt hat. Zudem kann er gleichzeitig die parallel bereits verschriebenen Medikamente einsehen. Löst ein belgischer Patient das E-Rezept ein, erhält der Arzt vom E-Rezept-Server eine automatisch generierte Notiz, sobald das Medikament an den Patienten ausgehändigt ist.
Außerdem ist es zwischen den Ländern Estland und Finnland, in denen die Digitalisierung weit fortgeschritten ist, möglich, verschriebene Verordnungen länderübergreifend einzulösen.
Welche EU-Länder planen noch die Einführung des E-Rezepts?
Neben den oben genannten EU-Ländern haben auch Österreich, Polen und die Schweiz, Fortschritte in der Einführung des E-Rezepts zu verzeichnen.
Für die Entwicklung und die Einführung des E-Rezepts in Deutschland liegen Spezifikationen vor, um die Nutzung für alle – Patienten, Ärzte und Apotheker – so praktikabel und einfach wie möglich zu machen
Zum Abschluss noch ein kleiner Blick in unser Nachbarland Österreich: Dort werden seit Juli 2022 in allen Bundesländern alle Kassenrezepte als elektronisches Rezept ausgestellt. Seit Anfang 2023 können auch Privatrezepte als E-Rezept ausgestellt werden. Die Voraussetzung dafür ist die österreichische Krankenversicherungskarte „e-Card“, die im e-card System läuft. Der Arzt erstellt und speichert das Rezept im e-card System. Nach dem sich der Patient per e-Card in der Apotheke identifiziert hat, speichert der Apotheker im System, dass das Rezept eingelöst wurde und rechnet es elektronisch mit der Sozialversicherung ab. Gleichzeitig werden Informationen zum jeweiligen Medikament in die neue E-Medikation-Anwendung eingetragen, die für Ärzte und Patienten einsehbar und Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ELGA) ist.
Veröffentlicht am: 27.04.2021
Letzte Aktualisierung: 01.03.2024
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Quellen
[1] Pharmazeutische Zeitung. E-Rezept erstmals länderübergreifend. https://www.pharmazeutische-zeitung.de/e-rezept-erstmals-laenderuebergreifend/
[2] DAZ.online. Finnland ist Europameister beim E-Rezept. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/12/04/finnland-ist-europameister-beim-e-rezept
[3] E-Rezept in der Schweiz. https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/internationales/e-rezept-in-der-schweiz-plattform-schneller-als-apothekerverband/
[4] Das E-Rezept in anderen Ländern https://www.gelbe-liste.de/e-rezept/erezept-eu
[5] e-Rezept ab 2023 für alle Medikamente verfügbar https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/Archiv-2022/Dezember-2022/e-rezept.html